Mediator, Mediation in Deutschland
Was versteht man unter einem Mediator und dem Begriff Mediation?
Das Wort Mediation kommt aus dem lateinischen Vermittlung und beschreibt ein freiwilliges Verfahren zur Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Aufgabe eines Mediators ist die Unterstützung der Konfliktparteien (Medianden) zum Abschluss einer gemeinsamen Vereinbarung, die den Bedürfnissen und Interessen beider Parteien gerecht wird. Hierbei ist der Mediator nur für das Verfahren verantwortlich und trifft keine eigenen Entscheidungen.
Die Mediation ist keine Institution wie Schiedsgericht oder Schlichtungsstelle, sondern ein Verfahren, das von verschiedensten Institutionen in Anspruch genommen werden kann, sofern sie dem Wesen nach mit ihr vereinbar sind.
Daher trifft der Mediator auch keine Entscheidungen, sondern überlässt diese den Parteien. Das gleiche gilt für Empfehlungen und Kompromissvorschläge. Dies unterscheidet die Mediation von der Schlichtung. Gemein haben Mediation und Schlichtung, dass ohne Zustimmung beider Parteien keine verbindliche Entscheidung gefällt wird.
Das Ziel der Mediation ist die Lösung eines Konfliktes.
Der Konflikt zwischen den Parteien sollte mit einer verbindlichen, zukunftweisenden Vereinbarung der Medianden beigelegt werden. Die Frage nach einer eventuellen Schuld steht hierbei im Gegensatz zum Gerichtsverfahren nicht im Vordergrund.
Zu den Zielen der Mediation gehört zum Beispiel die Regelung von Vermögensfragen, des Unterhalts oder der elterlichen Sorge im Scheidungsfall.
Grundgedanke der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Parteien, d.h. dass die Beteiligten des Konfliktes selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist, und der Mediator diesen Prozess lediglich hinsichtlich des Weges unterstützt.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 18.08.2010
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.